...Darüber hinaus dürften Fälle, in denen ein Unbefugter ein Interesse an der Fälschung einer Zustimmungsverweigerung nach § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG haben könnte, schwer vorstellbar sein, zumal der rechtlich maßgebliche Beschluss als solcher nicht gefälscht werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 9....