...Daher könne der Marke auch nicht die erforderliche geringe Unterscheidungskraft abgesprochen werden, zumal die Verkehrskreise mit Englischkenntnissen die sprachregelwidrige Schreibweise ohne weiteres erkennen würden. Im Übrigen seien im europäischen Ausland zahlreiche nationale Marken „Topscan“ eingetragen. 7 Die Anmelderin beantragt, 8 den Amtsbeschluss vom 9....