...Zudem müsse (3) "durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes geklärt werden, ob die Leistungen, die auf dem FRG beruhen, Leistungen der sozialen Sicherheit sind und einen hinreichend engen Bezug zum Recht der Bundesrepublik Deutschland haben". 6 Aus ihren Darlegungen geht jedoch nicht hervor, inwiefern die Fragen (1) und (2) zum Anwendungsbereich der Bestimmung des § 22 Abs 4 FRG für den...