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Urteile für Erfüllung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Beklagte sei nicht verpflichtet, außerhalb eines Widerrufsverfahrens durch selbständigen Verwaltungsakt über die Anerkennungsfähigkeit von Fortbildungsveranstaltungen und über die Erfüllung der Fortbildungspflicht zu entscheiden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 46/13
...Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das (objektiv) seiner Art nach von Dritten beobachtbar und (subjektiv) - zumindest auch - auf die Erfüllung des Tatbestands der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet ist. Diese innere Tatsache der subjektiven Ausrichtung des objektiven konkreten Handelns des Verletzten wird auch als "Handlungstendenz" bezeichnet....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 14/13 R
...Eintritt in den Ruhestand. (1) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. (2) Das Arbeitsverhältnis endet mit der Folge des Eintritts der Mitarbeiterin in den Ruhestand, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die Mitarbeiterin das nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung für die bayerischen Staatsbeamten geltende Lebensalter für die Erfüllung der Altersgrenze...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 374/11
...Ohne die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen an die Tätigkeit ist das jeweilige Tätigkeitsmerkmal der Bewertungsgruppe unabhängig von etwaigen, ggf. zusätzlichen personellen Voraussetzungen jedenfalls nicht gegeben. 19 aa) Der ETV enthält in § 4 die Grundsätze, die der Eingruppierung zugrunde liegen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 127/15
...Der Verwalter hat gemäß § 278 BGB für Pflichtverletzungen einzustehen, die ein beauftragter Fachmann bei der Erfüllung insolvenzspezifischer Pflichten begeht. 19 (a) Die Voraussetzungen einer Zurechnung nach § 278 BGB sind erfüllt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 119/15
...Eine unangemessene Benachteiligung des ausscheidenden Mitglieds sei jedenfalls aus zwei Gründen gegeben: Zum einen würden bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags auch Versicherte vor Erfüllung der Wartezeit ohne Einschränkungen berücksichtigt, obwohl nicht erkennbar sei, dass alle diese Personen die Wartezeit nach dem Ausscheiden des Mitglieds jemals erfüllten und damit zu Leistungsempfängern werden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 131/12
...Zivilsenat IV ZR 88/13 Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage gegenüber Versichertem; fehlende Erfüllung bei Zahlung an Versicherungsnehmer 1. Gibt der Rechtsschutzversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich seiner Leistungspflicht auf diesen fest....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 88/13
2016-11-16
BAG 4. Senat
...Ohne die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen an die Tätigkeit ist das jeweilige Tätigkeitsmerkmal der Bewertungsgruppe unabhängig von etwaigen, ggf. zusätzlichen personellen Voraussetzungen jedenfalls nicht gegeben. 19 aa) Der ETV enthält in § 4 die Grundsätze, die der Eingruppierung zugrunde liegen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 128/15
...Denn die Übertragung von Vertretungsmacht in Teil A Ziffer IV der „Anordnung über die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg im Geschäftsbereich der für die Justiz zuständigen Behörde“ verfolgt den Zweck, die Annahme fremder Gegenstände betreffende staatliche Aufgabenzuweisungen mit einer privatrechtlichen Vertretungsbefugnis zu verknüpfen, weil die Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgabe ohne...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 198/18
...Wer als Soldat in dienstlichen Äußerungen und Erklärungen vorsätzlich unrichtige Angaben macht, lässt unmissverständlich erkennen, dass seine Bereitschaft zur Erfüllung der Wahrheitspflicht nicht im gebotenen Umfang vorhanden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 40/10
...Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 <222>; 6, 219 <219 f.>; 10, 94 <97>; BVerfG, Beschluss der 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 93/16
...Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 426/18, 2 BvR 444/18, 2 BvR 445/18, 2 BvR 459/18, 2 BvR 509/18, 2 BvR 510/18, 2 BvR 519/18, 2 BvR 520/18, 2 BvR 529/18, 2 BvR 538/18, 2 BvR 547/18, 2 BvR 548/18, 2 BvR 569/18, 2 BvR 570/18, 2 BvR 582/18, 2 BvR 583/18, 2 BvR 592/18, 2 BvR 593/18, 2 BvR 627/18
...Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfGK 10, 94 <97>; stRspr). 4 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 5 Diese Entscheidung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1783/09
...dieser Strafe straferschwerend berücksichtigte Erwägung der Strafkammer, gerade bei Taten der Steuerhinterziehung mit Steuerschäden in einem außerordentlich hohen Bereich müsse deutlich gemacht werden, dass Steuerdelikte keine „Kavaliersdelikte“ seien und es sei deshalb, um Nachahmungseffekte zu verhindern, unerlässlich, der Allgemeinheit zu verdeutlichen, dass die Pflicht, Steuern zu zahlen, zur Erfüllung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 663/17
...Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08). Mutzbauer Sander Schneider Berger Mosbacher...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 AR (Vs) 5/17
...Es hat zutreffend die Gleichstellung von Versicherten mit und ohne Erfüllung der Wartezeit bei der Berechnung des Gegenwerts und die Ausgestaltung der Gegenwertforderung als Einmalzahlung als unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gewertet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 10/11
...Die der Klägerin auferlegten Pflichten schränken ihre Berufsausübung ein, da deren Erfüllung die Inanspruchnahme ihrer personellen und sächlichen Ressourcen sowie ihres Sachverstandes bedingt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 A 3/16
...Danach hat das Arbeitsgericht die Klageabweisung im streitigen Punkt der Erfüllung der tariflichen Anforderungen „ausschließlich“ auf die nicht hinreichende Darlegung des Klägers betreffend den Umfang derjenigen Tätigkeiten gestützt, die nach seiner Auffassung dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe 8 BERT entsprächen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 13/13
...Ein solches könnte allenfalls inzwischen von den Erben in Erfüllung der Vermächtnisanordnung eingeräumt worden sein - wofür im Übrigen, wie auch die Rechtsbeschwerde sieht, nichts ersichtlich ist und was ohnehin wegen der Stichtagsbezogenheit des § 1836 e Abs. 1 Satz 2 BGB ohne Belang wäre. 17 bb) Für die Bemessung des Nachlasswerts ist insoweit allein die aus der Vermächtnisanordnung folgende Verpflichtung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 133/12
...April 2002 - IX ZR 211/01 - zu II 2 c der Gründe, aaO). 18 b) Es kann dahinstehen, ob es sich bei dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst - soweit sie die durch (Drohung mit) Zwangsvollstreckung erlangte Erfüllung betrifft - um gesetzesübersteigende richterliche Rechtsfortbildung (zu Begriff und Voraussetzungen BAG 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 ABR 139/09