...Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigte Kläger an Tagen, an denen er von seiner persönlichen Arbeitszeit zur Erfüllung von Freizeitansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG freigestellt ist, einen Anspruch auf Freizeitausgleich erwirbt, wenn er außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit verrichtet oder an Seminaren...