...ihren Vortrag übergangen, dass der Bund - selbst bei Annahme einer bloßen Gewährleistungsverantwortung - den Bahnhof Stuttgart durch die Aufnahme des Bahnhofsprojekts in den Bedarfsplan selbst zur öffentlichen Aufgabe erklärt habe ("Gewährleistungserfüllung"), als auch jede Auseinandersetzung mit dem tragenden Gesichtspunkt des Berufungsurteils vermissen lassen, das Bahnhofsprojekt diene zugleich der Erfüllung...