...Zur Erfüllung der Pflicht des Architekten, ein Bautagebuch zu führen, ist die Aushändigung an den Besteller grundsätzlich nicht erforderlich (Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl., Rn. 551; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 10. Aufl., § 33 Rn. 223)....