...Sie machen geltend, das Berufungsgericht habe ersichtlich überhaupt nicht in Erwägung gezogen, eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über eine näher bezeichnete Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 8 EMRK einzuholen, obwohl es selbst erkannt habe, dass diese entscheidungserhebliche Rechtsfrage europarechtlich abschließend nicht hinreichend geklärt sei....