...Zwar sei es dem Grunde nach möglich, dass der Treuhänder einer nicht-rechtsfähigen Stiftung eine eigene Spende an diese bewirke, obwohl diese kein zivilrechtliches Eigentum erwerben könne, denn durch eine entsprechende Treuhandabrede könne das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) der Stiftung zuzuordnen sein....