...Die Sicherheitsanforderungen, denen Eisenbahninfrastrukturen nach diesen Vorschriften genügen müssen, sollen die durch den Betrieb von Eisenbahnen potentiell gefährdeten Personen vor Schäden an Leib, Leben und Eigentum bewahren (Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 4 Rn. 2). Zu diesen Personen gehört der Antragsteller nicht....