...Ob eine anwaltliche eidesstattliche Versicherung des Inhalts ausreichen kann, die Klage persönlich bei Gericht eingereicht zu haben (vgl. AG Hannover, Rpfleger 1993, 296 f.; ablehnend Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 115 Rn. 5.9 unter b)), bedarf keiner Entscheidung, da eine solche Versicherung nicht abgegeben worden ist....