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Urteile für Ehescheidung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Begründung einer Notzuständigkeit, weil das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Gerichte international zuständig sind, keine Ehescheidung kennt (sogenanntes Malta-Problem), bedarf es nach Einführung der Ehescheidung durch die Republik Malta nicht mehr. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 8/11
...Zivilsenat XII ZB 193/07 Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung der Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung Hat das in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstreckende (hier: türkische) Urteil nur den Trennungsunterhalt geregelt, ist im Vollstreckbarerklärungsverfahren die Rechtskraft der Ehescheidung als Einwendung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 193/07
...Senat VI R 63/14 Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds NV: Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten betreffende Verfahren in Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Zugewinnausgleich, Nutzungsentschädigung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 63/14
...NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar. 2. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 69/12
...NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. NV: Prozesskosten wegen Scheidungsfolgesachen außerhalb des sog....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 70/12
...In seiner Einkommensteuererklärung machte er --neben den Aufwendungen für eine Augenoperation mittels Laser in Höhe von 3.931 €-- Kosten für die Ehescheidung in Höhe von 1.594 €, für beglaubigte Kopien betreffend die Ehescheidung in Höhe von 144 € sowie Kosten eines Unterhaltsverfahrens in Höhe von 662 € als außergewöhnliche Belastung geltend. 3 In dem Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 66/14
...Senat VI R 33/08 Ausgleichszahlung bei Ehescheidung NV: Bei Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung gemäß § 1587o BGB i.d.F. vom 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 33/08
...Statt dessen durfte das Gericht nach § 628 ZPO aF unter den dort genannten Voraussetzungen über die Ehescheidung schon vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich entscheiden, was insbesondere dann in Betracht kam, wenn das Verfahren zum Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 261/10
...Senat VI R 66/12 Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung 1. NV: Es wird daran festgehalten, dass Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit der Ehescheidung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 66/12
...Nach Rechtskraft der Ehescheidung haben die Kinder ihren künftigen Unterhalt auf einen Hinweis des Amtsgerichts persönlich geltend gemacht. 2 Das Amtsgericht hat den Beklagten verurteilt, für die Zeit bis Februar 2008 Kindesunterhalt für die Kläger zu 2 und 3 an ihre Mutter und ab März 2008 Kindesunterhalt unmittelbar an die Kläger zu 2 und 3 zu zahlen. Das Urteil wurde am 24....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 18/09
...NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar . 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 56/14
...Senat 2 C 9/16 Zusammentreffen von Mindestbelastung nach § 54 Abs. 3 BeamtVG und Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG Ist die Versorgung des verstorbenen Beamten infolge Ehescheidung mit einem Versorgungsausgleich vorbelastet, ist bei dem Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge in die Ruhensberechnung für das eigene Ruhegehalt des hinterbliebenen Beamten...
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 9/16
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 98/16
...NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 geltenden Fassung abziehbar . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 34/14
...Senat II R 42/10 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks durch eine GbR im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/10
...NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 15/15
...NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies gilt grundsätzlich auch für Streitigkeiten über das Umgangsrecht der (früheren) Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 4....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/13
...Zivilsenat XII ZB 300/10 Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von einem Diplomaten eingeleiteten Verfahren Die Immunität i.S.d. Art. 31 Abs. 1 WÜD hindert einen Diplomaten nicht, als Antragsteller oder Kläger gerichtlichen Rechtsschutz vor den Gerichten des Empfangsstaates in Anspruch zu nehmen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 300/10
...Sie hat der Ehescheidung zugestimmt und anschließend ihre Verwunderung darüber erklärt, dass es sich um den Scheidungstermin handele, weil sie weder eine Ladung zum Termin noch Durchschriften der Versorgungsauskünfte erhalten habe und nur aufgrund eines Anrufes des Antragstellers an diesem Tage bei Gericht erschienen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 87/12