...Denkbar wäre es auch, in Form einer tabellarischen Tabelle irgendwelche Merkmale im Patentanspruch des Streitpatents, die, da eine zutreffende Merkmalsgliederung nicht Zulässigkeitsvoraussetzung sein kann, nicht zwingend den „Kern“ der Erfindung in der Sache zutreffend erfassen müssen, zu behaupten und diesen unter Angabe angeblicher Fundstellen im zitierten Stand der Technik (die ebenfalls nicht zutreffen...