...Er macht damit eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG geltend, der jedem Soldaten, der sich um eine höherwertige Verwendung (Dienstposten oder Laufbahn) bewirbt, ein Recht darauf gibt, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29....