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Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Februar 2011 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 37/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Juni 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab März 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 44/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Dezember 2010 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/16
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 17/11
...Die Erklärungen betrafen auch dienstliche Angelegenheiten, da sie die Grundlagen dafür bildeten, dass sein Dienstherr ihm finanzielle Vorteile gewährte. 28 b) Der Soldat hat zudem vorsätzlich gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG in zweifacher Weise verstoßen. 29 aa) § 7 SG beinhaltet auch die Verpflichtung eines Soldaten, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen und es insbesondere nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/17
...Damit übereinstimmend habe der Dienstherr eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die angestrebte vertragsärztliche Tätigkeit mit einem halben Versorgungsauftrag erteilt. Die Genehmigung der Nebentätigkeit habe im wohlerwogenen Interesse des Dienstherrn gelegen. Ziel sei die Sicherung und der Ausbau der Molekularpathologie sowohl für das Klinikum als auch für die Universität....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 19/15 R
...März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27). 18 Dass der Dienstherr davon abgesehen hat, den Soldaten trotz des - erneuten - Dienstvergehens wegzuversetzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Feststellung des objektiven Vertrauensverlustes von allenfalls indizieller, nicht aber konstitutiver Bedeutung (Urteile vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/11
...Von diesen kommt hier allenfalls eine Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht: 26 Der Dienstherr ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - BVerfGK 5, 250 <252 f.> m.w.N.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 6/13
...Es ist auch weder erforderlich, dass der zahlende Vertragsstaat Vergütungsschuldner oder Dienstherr des Entwicklungshelfers ist, noch dass er das Entwicklungshilfeprogramm initiiert hat oder er Träger des Programms ist . Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. April 2013 2 K 756/10 aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 42/13
...Es bedarf - erstens - eines privat- oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses (Arbeitnehmer-, Beamten- oder Richtereigenschaft), der Arbeitgeber oder Dienstherr muss - zweitens - "Stellen" eingerichtet haben und auf diesen muss - drittens - Personal "beschäftigt" werden (dreigliedriger Arbeitsplatzbegriff). 11 aa) Die von der Klägerin übernommenen Transferkurzarbeiter stehen zu dieser in...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 20/12
...Dabei sei nicht das um den Versorgungsausgleich nach § 57 BeamtVG gekürzte Witwengeld, sondern das ungekürzte Witwengeld in die Berechnung einzustellen, damit der Dienstherr nicht allein mit den Folgen des Versorgungsausgleichs belastet werde. 6 Jedoch müsse der Klägerin nach Satz 2 der Vorschrift ein Mindestbetrag verbleiben....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 39/10
...Gehälter und alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Dienstherr auf Grund des Dienstverhältnisses der Beamtin unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zuwendet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/09
...August 2006 geltenden Fassung gilt hinsichtlich der Beamtenversorgung eine strenge Gesetzesbindung: Weder ist der Dienstherr berechtigt, eine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehende Versorgung zu gewähren, noch kann der Beamte auf seine Versorgungsbezüge verzichten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 355/09
...Diese Anhaltspunkte seien jedoch nicht verbindlich; vielmehr könne der Dienstherr im Rahmen seines pflichtgemäß auszuübenden Ermessens den Soldaten auch auf Dienstposten einsetzen, die in dem Personalgespräch bzw. in dem darüber anzufertigenden Vermerk keine Erwähnung gefunden hätten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 17/14
...Gemäß § 44h Abs. 3 SGB II bleiben die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben. Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit knüpft somit akzessorisch an die Entscheidungszuständigkeit des Dienststellenleiters an....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 15/13
...Der Dienstherr dürfe nicht Leistungen ohne gesetzliche Grundlage erbringen, die der Sache nach Besoldung darstellten. Dementsprechend sei es ausgeschlossen, die durch Gesetz geregelte Besoldung einschließlich etwaiger Stellen- und Erschwerniszulagen im Verwaltungswege durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts zu ergänzen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 43/17
...Er unterlag damit zwei Pflichtenkreisen unterschiedlicher Dienstherren, wodurch eine disziplinarische Ahndung sowohl auf das Beamten- wie auch auf das Soldatenverhältnis bezogen zulässig bleibt (Urteil vom 26. Mai 1998 - BVerwG 2 WDB 6.97 - BVerwGE 113, 226 <228 f.>). 21 3. Der vom Truppendienstgericht festgestellte Sachverhalt trifft zu....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 35/09
...Er macht damit eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG geltend, der jedem Soldaten, der sich um eine höherwertige Verwendung (Dienstposten oder Laufbahn) bewirbt, ein Recht darauf gibt, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 15/18
...Einen Verstoß müsse der Dienstherr durch verfassungskonforme Auslegung der einfachgesetzlichen Beamtenvorschriften vermeiden. § 17 Abs. 1 LDG NRW verlange zwar die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei dem bestehenden Verdacht eines Dienstvergehens, § 33 Abs. 1 Nr. 4 LDG NRW erlaube aber die Einstellung eines solchen Verfahrens aus sonstigen Gründen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15