...Der Dienstherr hatte bereits eine mehrjährige Ausbildung in den Soldaten investiert, der durch die Tat, die seine charakterliche Nichteignung zeigte, diese Investition sinnlos machte. 26 Zudem hatte sich die Verfehlung, wie der Zeuge S. in seiner in der Berufungshauptverhandlung verlesenen Aussage vor dem Truppendienstgericht ausgeführt hat, weit herumgesprochen und belastete damit die Kameradschaft...