813

Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 18/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 31/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 22/11
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen. Insofern folgt die Rügeobliegenheit aus der allgemein bei Rechtsverletzungen geltenden Schadensminderungspflicht des Gläubigers....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/11
...I S. 2027) zeigt, dass der Kooperationsbetrieb gerade nicht der Dienstherr bzw. Arbeitgeber der zugewiesenen Beamten bzw. der gestellten Angestellten ist. Kooperationsbetrieb im Sinn der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist allein die B GmbH. Die Zugehörigkeit zu dieser begründet aber den Anspruch auf die Ministerialzulage auch nach Auffassung des Klägers nicht. 27 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 648/10
...Deshalb entspricht es in der Regel dem Grundsatz der Angemessenheit, wenn der Dienstherr bei Krankenhausleistungen die Erstattung auf die Höhe der Entgelte eines Krankenhauses der Maximalversorgung "begrenzt", weil solche Krankenhäuser in der Regel eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung gewährleisten (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 14/10
...Beamten, die vom Dienstherrn mit der Nichtverbeamtung aus Altersgründen begründet wird, stellt auch dann keine Entgeltdiskriminierung aus Altersgründen dar, wenn sich Angestellte und Beamte auch hinsichtlich der für ihre Vergütung geltenden gesetzlichen Bestimmungen in vergleichbarer Lage befinden, weil sich ihr Anspruch auf Vergütung gleichermaßen nach dem Bundesbesoldungsgesetz richtet und derselbe Dienstherr...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZN 1389/11
...Der Dienstherr kann ein Auswahlverfahren etwa dann abbrechen, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 - NVwZ-RR 2016, 628 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 9/16
2018-03-22
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr dürfe nicht Leistungen ohne gesetzliche Grundlage erbringen, die der Sache nach Besoldung darstellten. Dementsprechend sei es ausgeschlossen, die durch Gesetz geregelte Besoldung einschließlich etwaiger Stellen- und Erschwerniszulagen im Verwaltungswege durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts zu ergänzen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 41/17
...Der Billigkeit entspricht es, dass sich Dienstherr und Beamter über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen. 29 5. Die Rechtsfehlerhaftigkeit einer Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG hat die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG zur Folge....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 15/10
...Um dem zu begegnen, hat der Dienstherr gegebenenfalls im Rahmen des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG auf einen Teil der Rückforderung zu verzichten oder Stundung und Ratenzahlung zu gewähren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 65/16, 2 B 65/16 (2 C 3/17)
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Januar 2011 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 43/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Februar 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 39/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Februar 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 40/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Januar 2011 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab April 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 38/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Januar 2011 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 42/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Januar 2011 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
...Der Dienstherr muss aber lediglich die rechtswidrige Zuvielarbeit ausgleichen, die der Berechtigte ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet hat. Dies ist im Fall des Klägers erst für die Zeit ab Februar 2012 der Fall (5.). Der noch nicht verfallene Ausgleichsanspruch ist primär auf Ausgleich in Freizeit ausgerichtet....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 41/16