...Der Dienstherr kann ein Auswahlverfahren etwa dann abbrechen, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 - NVwZ-RR 2016, 628 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 3....