...Nr. 103 Satz 1 und 2 des Zentralerlasses B-1300/46 zu "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung"). 32 Weder die grundsätzliche Bereitschaft zur Mobilität noch die jederzeitige Versetzbarkeit werden jedoch in den Verwaltungsvorschriften, mit denen sich der Dienstherr unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) selbst gebunden hat, als unbedingt und ausnahmslos geltende Forderungen...