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Urteile für Dienstherr

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen; sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 VR 1/13
...Legt der Dienstherr in Ausübung seines Organisationsermessens die konkrete Arbeitszeit eines Beamten durch allgemeine Richtlinien im Sinne des § 35 Satz 2 BeamtStG fest, steht es dem Beamten nicht zu, eigenmächtig hiervon abzuweichen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 45/17
...Der Dienstherr erstattete dem Kläger für die Dienstreise ein Trennungsreisegeld in Höhe von 2,40 € pro Tag....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 11/10
...Der Dienstherr könne seine Fürsorgepflicht nicht auf dem Umweg über eine Krankenkasse, die ihre Leistungen von ausschließlich eigenen Beiträgen des Beamten refinanzieren lasse, auf den Beamten abwälzen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 287/10
...Der Dienstherr darf ein Stellenbesetzungsverfahren aus Gründen abbrechen, die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sind. Über den Abbruch müssen alle in das Auswahlverfahren einbezogenen Kandidaten rechtzeitig und unmissverständlich informiert werden; der Abbruch muss in den Akten dokumentiert sein. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 7/09
...Senat 2 VR 4/18 Abbruch eines Auswahlverfahrens wegen Umorganisation der inneren Behördenstruktur Bricht der Dienstherr ein Auswahlverfahren für einen förderlichen Dienstposten ab, weil er den ausgeschriebenen Dienstposten nicht mehr mit dem ursprünglich festgelegten Zuschnitt und der ursprünglichen besoldungsrechtlichen Einstufung besetzen will, ist die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränkt...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 VR 4/18
...Hat der Dienstherr die Auswahl in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG vorgenommen, so sind die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber erfüllt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/09
...Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45). 16 Der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch ist bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Dienstherr das maßgebliche Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen abgebrochen hat, bevor das Beförderungsamt durch Ernennung eines Dritten besetzt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/09
2018-09-20
BVerwG 2. Senat
...Der Grundsatz vermag in dem engen, auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis, in dem Dienstherr und Beamter verbunden sind, die nach der jeweiligen Interessenlage gebotenen Nebenpflichten zu begründen (BVerwG, Urteil vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 47/17
2018-09-20
BVerwG 2. Senat
...Der Grundsatz vermag in dem engen, auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis, in dem Dienstherr und Beamter verbunden sind, die nach der jeweiligen Interessenlage gebotenen Nebenpflichten zu begründen (BVerwG, Urteil vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 44/17
...Der Dienstherr habe das durch Ausschreibung vom 23. Oktober 2013 eröffnete Auswahlverfahren in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig abgebrochen. 8 Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts habe die zuständige Behörde den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens verfügt. Der Präsident des Bundesfinanzhofs habe mit Schreiben vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1686/15
2018-09-20
BVerwG 2. Senat
...Der Grundsatz vermag in dem engen, auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis, in dem Dienstherr und Beamter verbunden sind, die nach der jeweiligen Interessenlage gebotenen Nebenpflichten zu begründen (BVerwG, Urteil vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 46/17
...Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, das von ihm für die Beihilfe zu Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung übernommene Regelungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zu modifizieren, weil ein anderer Dienstherr ein abweichendes, aber gleichwertiges Regelungssystem gewählt hat und die systembedingten Unterschiede in Einzelfällen faktisch zu Beihilfeausschlüssen führen. 1 Der Kläger ist...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 40/09
...Der Dienstherr könne grundsätzlich erwarten, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung von diesen leistungsstarken Beamten durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigt werde. 6 Die Erlasslage, nach der eine Ermäßigung der Funktionstätigkeit ausgeschlossen sei, sei mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/14
...Ein Dienstherr darf jedoch auch die ihm zukommende Organisationsgewalt nicht missbräuchlich oder willkürlich einsetzen. 1 Der Kläger begehrt die Änderung der Aufgabenbeschreibung des ihm übertragenen Dienstpostens und die Neubewertung dieses Dienstpostens. 2 Der Kläger ist Oberstleutnant (Besoldungsgruppe A 15 BBesO) im Dienst des Beklagten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 2/14
...Der Dienstherr muss allerdings Vorkehrungen dafür treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Geburts- oder Todesfälle nicht gefährdet wird....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 86/11
...Die Zulage ist auch in Fällen zu zahlen, in denen der Dienstherr auf die ihm mögliche Anpassung der Anzahl der Dienstposten an die der Planstellen der entsprechenden Wertigkeit verzichtet hat. 1 Die Klägerin begehrt eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben. 2 Die Klägerin ist seit 1995 Beamtin in der Finanzverwaltung des beklagten Landes....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 16/13
...Bestand wie hier das dienstliche Bedürfnis in der Erprobung des Beamten auf einem Beförderungsdienstposten, so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Dienstherr die Abordnung beendet, weil das hierbei verfolgte Ziel der Erprobung verfehlt worden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 30/10
...In dem Berufungsurteil heißt es im Wesentlichen, der Dienstherr könne Umsetzungen aus jedem dienstlichen Grund nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen. Die Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang und die Lebensführung des Beamten seien in die Ermessenserwägungen einzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 33/14