...In ihr hat er an der grundsätzlichen Typisierung festgehalten, dass beim schlichten Besitz kinder- und jugendpornographischer Dateien als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Herabsetzung im Dienstgrad anzunehmen ist. Nur beim Verschaffen solcher Dateien/Schriften an andere - also einem Verbreiten - ist die Entfernung aus dem Dienstverhältnis die Regel....