....-- nicht die einzelvertraglichen Sicherungsabreden maßgebend sind, sondern von dem Grundsatz auszugehen ist, dass bei langfristigen Darlehen Wechselkursschwankungen regelmäßig nicht mit der Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Veränderung der Fremdwährungsschuld verbunden sind. 16 3. Die Sache ist spruchreif....