Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 11/17
1. Die altersdiskriminierende Besoldung nach §§ 27 und 28 BBesG a.F. (juris: BBesG J: 2002) begründet grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Dienstherrn als Arbeitgeber i.S.v. § 6 Abs. 2 AGG sowie einen unionsrechtlichen Haftungsanspruch gegen den Besoldungsgesetzgeber wegen der Aufrechterhaltung der unionsrechtswidrigen Besoldungsregelungen. 2. Sind, wie bei mittelbaren Landesbeamten, Dienstherr und Besoldungsgesetzgeber nicht identisch, so kann der Beamte...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 11/16
1. Ein Ziel der Raumordnung unterscheidet sich von einem gleich lautenden, in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumordnung zwar hinsichtlich seiner Verbindlichkeit, aber nicht hinsichtlich seiner tatbestandlichen Voraussetzungen. 2. Der Eigentümer eines Grundstücks im Außenbereich kann nicht als eigenen Belang geltend machen, der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung verfehle den Schutz eines in der Nähe gelegenen Siedlungsbereichs, wenn die insoweit als maßgeblich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 1/16
2017-04-06
BVerwG 3. Senat
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 13/16
Steht einem Beamten wegen der altersdiskriminierenden Besoldung ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG oder der unionsrechtliche Haftungsanspruch zu, so sind diese Ansprüche nicht im Hinblick auf eine Teilzeitbeschäftigung des Berechtigten anteilsmäßig zu kürzen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16
Die versorgungsrechtliche Wartefrist gilt auch für Ämter, die aufgrund einer Stellenhebung verliehen worden sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/16
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 24/15
§ 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG (juris: EnWG 2005) verlangt, dass sich der Kläger in der fristgerecht vorzulegenden Klagebegründung mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss substantiiert auseinandersetzt. Eine lediglich pauschale Bezugnahme auf im Planfeststellungsverfahren erhobene Einwände oder deren wörtliche Wiederholung in der Klagebegründung ohne Würdigung des Planfeststellungsbeschlusses genügt diesen Begründungsanforderungen nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 16/16
In den Fällen der altersdiskriminierenden Besoldung von Beamten durch §§ 27 und 28 BBesG a.F. (juris: BBesG J: 2002) begann der Lauf der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG mit der Verkündung des Urteils des EuGH vom 8. September 2011 in der Sache Hennigs und Mai (Aufrechterhaltung der bisherigen Rspr, BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 52, vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36.13 - Buchholz 240 § 27 BBesG Nr. 6 Rn. 20 und vom 20. Mai 2015 - 2 A 9.13 -...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 6/17, 8 B 6/17 (8 B 16/16)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 68/16, 8 B 68/16 (8 C 10/17)