Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 42/09
1. Die vom Bund zu tragenden Aufwendungen zur Durchführung einer von den Besatzungsmächten angeordneten Entmilitarisierung (hier einer ehemaligen Sprengstofffabrik) schließen die Beseitigung von Folgeschäden ein, wenn diese mit der Entmilitarisierung zwangsläufig oder typischerweise verbunden sind. 2. Der Zurechnungszusammenhang wird unterbrochen, wenn ein Folgeschaden durch ein Verhalten herbeigeführt wird, das von der Entmilitarisierungsanordnung nicht mehr umfasst ist. Das ist bei...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 1/09
1. Die in § 9 Abs. 3 BauNVO bezeichneten, ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten sind nur dann ohne Weiteres gebietsverträglich, wenn sie nicht störempfindlich sind und deshalb mit dem Hauptzweck des Industriegebiets nicht in Konflikt geraten können. 2. Die in den Glaubensvorstellungen wurzelnden Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften können Gründe des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sein, die eine Befreiung erfordern.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 10/09
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2010 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 28/10
1. Dem drittstaatsangehörigen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen steht ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den sog. Rückkehrerfällen nur dann zu, wenn der deutsche Staatsangehörige von seinem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht nachhaltig Gebrauch gemacht hat. Dafür reicht ein Kurzaufenthalt zum Zweck der Eheschließung in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Dänemark) nicht aus. 2. Welches Visum als das...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 17/09
Eine Feuerstätte wird im Sinne von § 2 Nr. 12 1. BImSchV "bestimmungsgemäß offen betrieben", wenn sie nach ihren Konstruktionsmerkmalen und nach dem Inhalt der Betriebsanleitung auf einen Betrieb mit offenem Feuerraum ausgelegt ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 41/10
1. Beim Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG (juris: AufenthG 2004) ist die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG) nicht schon dann erfüllt, wenn der nachziehende Ehegatte mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB II SGB 2>) angewiesen ist. In solchen Fällen bleibt jedoch zu prüfen, ob nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 20/09
1. Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) nicht schon dann gesichert, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB II SGB 2>) angewiesen ist. Für die Berechnung, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 21/09
1. Das Truppendienstgericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn an der Entscheidung ein ehrenamtlicher Richter als sog. Kameradenbeisitzer (§ 18 Abs. 1 WBO i.V.m. § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO) mitwirkt, der in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nicht der Dienstgradgruppe des Beschwerdeführers angehört. 2. Ist das Truppendienstgericht bei dem Beschluss, einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht abzuhelfen, in dieser Weise fehlerhaft besetzt, so ist der Nichtabhilfebeschluss...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WNB 6/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 54/10
1. Wird eine Einbürgerung durch Täuschung erschlichen, dann verstößt es grundsätzlich nicht gegen Unionsrecht - insbesondere Art. 17 EG (= Art. 18 AEUV) -, wenn ein Mitgliedstaat einem Unionsbürger die durch Einbürgerung erworbene Staatsangehörigkeit wieder entzieht, vorausgesetzt die Rücknahmeentscheidung wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-135/08 - NVwZ 2010, 509 <512> Rn. 59). Dies gilt auch, wenn der Betroffene dadurch staatenlos werden und die...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 12/10
1. Zuständig für die Verhängung einfacher Disziplinarmaßnahmen ist auch bei Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen der nächste Disziplinarvorgesetzte. Die Regelung des § 14 Abs. 2 SBG findet keine entsprechende Anwendung. 2. Die Pflicht, im Dienst Uniform zu tragen (Nr. 104 Abs. 1 ZDv 37/10), gilt auch für einen als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen vom Dienst freigestellten Soldaten.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WRB 1/10
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 45/10
Die Entscheidung der Dienststelle über die Einwendungen des Personalrats im Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 3 HePersVG (juris: PersVG HE 1998) leidet nur dann unter einem Begründungsmangel, wenn die Gründe fehlen oder wenn der Personalrat anhand der angegebenen Gründe nicht sachgerecht beurteilen kann, ob er von seinem Recht zur Anrufung der übergeordneten Dienststelle bzw. der obersten Dienstbehörde Gebrauch machen soll.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 13/10
1. Bestimmungen der Insolvenzordnung über die Erteilung von Auskünften (§§ 97, 101 InsO) sind - ebensowenig wie § 242 BGB - keine "Regelungen in anderen Rechtsvorschriften" im Sinne von § 1 Abs. 3 IFG, die dem Informationsfreiheitsgesetz vorgehen. 2. Der Ausschluss des Anspruchs auf Informationszugang gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG setzt nachteilige Auswirkungen auf ein laufendes Gerichtsverfahren voraus. Die Erstreckung der Vorschrift in entsprechender Anwendung auf das bevorstehende...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 43/10