1. Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten voraus. 2. Maßgebliche Regelung der Arbeitszeit von Lehrern ist die Pflichtstundenzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden. Ihrer Festsetzung liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit im Umfang der allgemein für Beamte angeordneten Arbeitszeit nach sich zieht. 3. Ermäßigungsstunden, die etwa aus Altersgründen oder wegen einer Schwerbehinderung gewährt werden, stellen keine...