Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Klage der Antragstellerin gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. April 2012 hat aufschiebende Wirkung. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte; im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 6/12, 7 VR 6/12 (7 A 9/12)
2012-08-30
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 18/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 36/12
Der Betrieb eines "BierBike" auf öffentlichen Straßen ist straßenrechtlich dann nicht mehr Gemeingebrauch, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, wenn eine Gesamtschau der äußerlich erkennbaren Merkmale aus der Perspektive eines objektiven Beobachters ergibt, dass es vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 8/12
Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 31. März 2011 geändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Vorwurf des Kompaniechefs des Feldjägerausbildungskommandos …/…. Deutsches Einsatzkontingent ISAF in der Teileinheitsführerbesprechung am 23. Dezember …, der Antragsteller habe einen ihm erteilten Befehl zur Ausarbeitung eines "Befehls für die Richtschützenausbildung" nicht ausgeführt, unberechtigt war....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WRB 1/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 8/12, 2 B 8/12 (2 C 16/12)
2012-08-22
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/11
2012-08-22
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/11
2012-08-22
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/11
2012-08-22
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/11
1. Die Unterschreitung des Dreijahreszeitraums für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (juris: WaffG 2002) ist nicht von sich aus als unverhältnismäßig anzusehen. Das Gesetz geht mit der Formulierung "in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren" von einem Höchstzeitraum für den Abstand zwischen zwei Zuverlässigkeitsprüfungen aus, der nicht überschritten und nicht von einem Mindestzeitraum, der nicht unterschritten werden darf. 2. Die zuständige Behörde ist...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/11
2012-08-22
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/11
1. § 41 Abs. 2 WaffG (juris: WaffG 2002) erlaubt unter den in der Vorschrift bezeichneten Voraussetzungen die Verhängung eines Besitzverbots auch zu einem Zeitpunkt, in dem der Verbotsadressat erlaubnispflichtige Waffen bzw. Munition nicht in Besitz hat, d.h. nicht die tatsächliche Gewalt über sie ausübt. Verboten werden darf auch der künftige Besitz. 2. Nach § 41 Abs. 2 WaffG wird die Möglichkeit eines waffenrechtlichen Verbotes eingeräumt, soweit es "geboten" ist. Darin drückt sich eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 PKH 2/12, 3 PKH 2/12 (3 B 2/12)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 12. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 6/12