Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Trifft der Chef des Bundeskanzleramtes beteiligungspflichtige Maßnahmen gegenüber den Beschäftigen des Bundesnachrichtendienstes, hat er den Personalrat der Zentrale zu beteiligen. 2. Ein Anerkenntnisbeschluss in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist zulässig, wenn die Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen erfüllt sind und die Beteiligten über den streitigen Gegenstand verfügen können. 3. Die Rechtsverfolgung durch den Personalrat ist mutwillig, wenn die Anrufung des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 3/11
1. Der Ausschluss der im Bundesnachrichtendienst eingesetzten Soldatinnen vom Wahlrecht zur dortigen Gleichstellungsbeauftragten verletzte im November 2011 noch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz, da die dem Gesetzgeber zustehende Frist zur entsprechenden Anpassung des Wahlrechts noch nicht verstrichen war. 2. Das Verbot der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung (§ 24 Abs. 1 BPersVG) findet im Gleichstellungsrecht entsprechende Anwendung. 3. Werbeaktivitäten von Wahlbewerberinnen sind auch...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 A 7/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 AV 2/12, 5 AV 2/12 (5 AV 1/12), 5 PKH 16/12
2012-09-19
BVerwG 8. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 B 45/12, 8 B 45/12 (8 C 41/12)
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 22/11
1. Schließt sich ein Zweitkorrektor der Bewertung einer Prüfungsleistung durch den Erstkorrektor vollumfänglich an, führt dies nicht dazu, dass er im Rahmen des Überdenkensverfahrens an die dort erfolgte Anhebung der Benotung durch den Erstkorrektor gebunden wäre, und zwar auch dann nicht, wenn die Anhebung auf der Abschwächung der Kritik an einem bestimmten Abschnitt der Prüfungsleistung beruht, hinsichtlich dessen auch der Zweitkorrektor seine ursprüngliche Kritik relativiert hat. 2. Zu den...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 35/12
1. Ob es sich um eine Maßnahme "zur" Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen oder sonstigen Gesundheitsschädigungen im Sinne des Mitbestimmungstatbestandes nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG handelt, beurteilt sich anhand einer objektiv-finalen Betrachtungsweise. 2. Die Grundsätze zur Finalität im Rahmen der Mitbestimmung bei Hebung der Arbeitsleistung nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG sind nicht auf die Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz zu übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 10/12
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 19. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 4/12
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 648,06 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 32/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 100 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 28/12
Ein vorsätzliches Verhalten, das nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG als Dienstvergehen gilt, wiegt in der Regel genauso schwer wie ein Verstoß gegen die politische Treuepflicht im aktiven Dienst. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die vorsätzliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch einen Unteroffizier der Reserve ist daher die Verhängung der Höchstmaßnahme.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 26/11
2012-09-05
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 27/12
Überschreitet schon die Vorbelastung eines Natura-2000-Gebiets mit Schadstoffen die durch Critical Loads markierte Erheblichkeitsschwelle des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, so sind zur Beurteilung der Frage, ob Zusatzbelastungen des Gebiets durch ein zur Genehmigung gestelltes Projekt ausnahmsweise irrelevant und damit gebietsverträglich sind, neben den Auswirkungen dieses Projekts summativ auch diejenigen anderer bereits hinreichend verfestigter Projekte zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 24/12
Von Art. 7 Abs. 4 GG gehen keine den diesbezüglichen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einengenden Vorgaben im Hinblick auf die Berechnungsweise für Zuschüsse an Ersatzschulträger aus, solange im Ergebnis die Ersatzschule als Institution nicht existentiell gefährdet ist.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 24/12
2012-09-05
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 25/12