Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 19.09.2012


BVerwG 19.09.2012 - 8 B 53/12, 8 B 53/12 (8 C 38/12)

Revisionszulassung; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten und besonderes Feststellungsinteresse; zur Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis


Gericht:
Bundesverwaltungsgericht
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsdatum:
19.09.2012
Aktenzeichen:
8 B 53/12, 8 B 53/12 (8 C 38/12)
Dokumenttyp:
Beschluss
Vorinstanz:
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24. April 2012, Az: 10 BV 11.2770, Urteil
Zitierte Gesetze
§ 10 Abs 2 GlüStVtr BY
§ 10 Abs 5 GlüStVtr BY

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird voraussichtlich zu klären sein, ob in der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ein tiefgreifender Grundrechtseingriff liegt, der ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen kann, sowie gegebenenfalls, ob die Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols nach § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV (a.F.) mit dem unionsrechtlichen Kohärenzerfordernis von einer Folgenabschätzung im Sinne einer Wanderbewegung hin zu liberaler geregelten anderen Glücksspielbereichen abhing.

2

Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.

3

Die vorläufige Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.