...Damit verkennt die Beschwerde den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision. 8 b) Auch mit dem pauschalen Vorwurf, das Berufungsurteil widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ist eine Divergenz nicht bezeichnet. 9 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Abweichung von der Rechtsprechung...