...Danach kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf die Überlegung stützen, dass einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 im Umkehrschluss zu entnehmen sein müsste, dass Steuern erlassen werden müssen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die zugrunde liegende Vermögensmehrung tatsächlich nicht realisiert werden konnte....