Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2014 wird verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7900 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. November 2013 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17 470 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13 295 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 2/14 B
2014-07-02
BSG 6. Senat
Auf die Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen zu 3. wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27. Februar 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 26/13 R
Ein Vorverfahren vor dem Beschwerdeausschuss ist auch dann ausgeschlossen, wenn Gegenstand des Regresses Arzneimittel sind, deren Verordnung grundsätzlich durch das Gesetz oder die Arzneimittelrichtlinie ausgeschlossen ist, die aber in besonderen Ausnahmefällen mit Begründung verordnet werden dürfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 25/13 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 39 734 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 16/14 B
Die Stelle eines psychotherapeutisch tätigen Arztes in einem medizinischen Versorgungszentrum kann grundsätzlich auch mit einem Psychologischen Psychotherapeuten nachbesetzt werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 23/13 R
1. Die Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung eröffnet keinen zweiten Versorgungsweg für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten in den Krankenhausambulanzen. 2. In den Notfallambulanzen der Krankenhäuser werden keine regulären Sprechstunden angeboten; die Krankenhäuser können deshalb die Positionen des EBM-Ä für die reguläre Versorgung der Versicherten durch einen Vertragsarzt außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten nicht berechnen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/13 R
1. Der Anspruch der Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen eines Krankenhauses an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung eines Behandlungsfalls und auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung ist nicht allein deshalb verwirkt, weil die Krankenkasse ihn erst kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist geltend macht. 2. Das aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgende Gebot der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 48/12 R
1. Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten unwirtschaftlich, kann es auch nach Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems von der Krankenkasse allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre. 2. Das im Recht der Krankenversicherung gesetzlich zugelassene Vertragsrecht ist kein Mittel, um das umfassend geltende Wirtschaftlichkeitsgebot zu unterlaufen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 62/12 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22. November 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 802,88 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 2/13 R
Weicht ein Krankenhaus bei Abrechnung einer Fallpauschale von der üblichen Kodierpraxis ab, muss es die Krankenkasse mit den Abrechnungsdaten umfassend über den kodierten Sachverhalt informieren.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 24/13 R
1. Bestehen auch nur geringste Anhaltspunkte für eine sachlich-rechnerische Unrichtigkeit der Rechnung eines Krankenhauses oder für eine Missachtung seiner Obliegenheit, über die Abrechnungsgrundlagen zu informieren, obliegt es ihm unbefristet, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Das Krankenhaus trägt das Risiko der Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen geltend gemachter Vergütung für die Behandlung Versicherter. 3. Ein...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 29/13 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5260,09 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 47/12 R
Der Gemeinsame Bundesausschuss kann in Richtlinien zur Qualitätssicherung Mindestvoraussetzungen der stationären Versorgung Versicherter als Vergütungsvoraussetzung regeln.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 15/13 R
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. August 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 99/13 B
1. Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung seiner ambulanten Operationen Versicherter, wenn es zu den erbrachten, dem vertraglichen Leistungskatalog des AOP-Vertrags unterfallenden Leistungen zugelassen ist, sie sachlich-rechnerisch richtig abrechnet sowie wirtschaftlich und qualitätsgerecht erbracht hat. 2. Ein Krankenhaus darf wie ein Vertragsarzt bei ambulanten Operationen Versicherter keine fachfremden Leistungen erbringen. 3. Das spezielle Prüfregime der Vergütung ambulanter Operationen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 1/13 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 BL 2/13 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 75/14 B