Übersteigt das an die Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen gezahlte Entgelt aufgrund einer Einmalzahlung den Mindestbetrag, bis zu dem der Träger der Einrichtung die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung allein trägt, kommt es auch in der Zeit ab 1.8.2003 in analoger Anwendung der für vergleichbare Personengruppen geltenden Regelungen nur hinsichtlich des den Mindestbetrag übersteigenden Betrags zu einer Beitragstragung durch die...