Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Kodiert ein Krankenhaus zu Unrecht eine Nebendiagnose als Hauptdiagnose, obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Behandlungsunterlagen, die das Krankenhaus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorprozessual freiwillig übergibt, unterliegen auch dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Prüfanzeige dem Krankenhaus erst nach Ablauf der sechswöchigen Anzeigefrist zugeht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 34/13 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 189/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. April 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 157/14 B
1. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen gehören sowohl zu den bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigenden grundpflegerischen Maßnahmen als auch zu den behandlungspflegerischen Maßnahmen im Sinne der häuslichen Krankenpflege. 2. Der Zeitaufwand einer Mutter für die Hilfe bei der parenteralen Ernährung ihres Kindes ist bei der Bemessung des Grundpflegebedarfs zu berücksichtigen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 4/13 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 26/14 B
1. Die Regelungen zur obligatorischen Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen mit Streitwerten bis zu 2000 Euro erfassen alle ab 1.8.2013 erhobenen Leistungsklagen. Sie sind aber erst anwendbar, wenn der Schlichtungsausschuss anrufbar und damit das Schlichtungsverfahren tatsächlich durchführbar ist. 2. Ein Schlichtungsausschuss ist erst anrufbar, wenn er seine Errichtung und Funktionsfähigkeit förmlich angezeigt hat. Die Anrufbarkeit des...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 7/14 R
1. Ein der Pflege und der Verbreitung der Westernkultur verpflichteter Verein unterliegt wegen der Durchführung entsprechender freizeitsportlicher Aktivitäten (hier: Country- und Westerntanz) nicht der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe. 2. Ob ein dreitägiges Veranstaltungswochenende, bei dem künstlerische Werke oder Leistungen dargeboten werden, als eine einheitliche Veranstaltung oder als Reihe von drei Veranstaltungen zu bewerten ist, entscheidet sich nach den Umständen des...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KS 6/13 R
1. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier: Bundessteuerberaterkammer) unterliegen der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe, wenn sie Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei mehrmals jährlich Aufträge an Pressefotografen und Fotodesigner erteilen. 2. Die Pflicht von kunstvermarktenden und kunstverwertenden Unternehmen zur Abführung der Künstlersozialabgabe ist auch angesichts der durch das Internet erweiterten Möglichkeiten der Künstler zur Selbstvermarktung...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KS 1/13 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozial-gerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 13/14 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt A W, C, beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 55/14 B
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Oktober 2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 BL 1/14 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2014 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt K., T., beizuordnen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  3. B 10 EG 15/14 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. T. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Hamburg vom 24. Juni 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 65/14 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Juni 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  3. B 9 SB 53/14 B
Der Vortrag, allein aus der typischen Konstellation des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses folge ein öffentlich-rechtlicher Anspruch einer Einrichtung gegen den Sozialhilfeträger, kann künftig den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nicht mehr begründen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SF 1/14 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Januar 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 4/14 B
Seit dem 5.8.2009 kann ein Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form einer Betreuung in einer Pflegefamilie, der auch die Kosten für den Lebensunterhalt umfasst, nur bestehen, wenn der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe vermieden oder beendet werden kann. In der Zeit davor kommt die Betreuung in Pflegefamilien als ambulante Maßnahme nur ohne die Kosten für den Lebensunterhalt in Betracht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/13 R
2014-09-25
BSG 8. Senat
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2012 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 28. Februar 2012 insgesamt zurückgewiesen. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2012 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1100 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 5/13 R
Der Erstattungsanspruch eines Jobcenters für die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle über eine bestehende Erwerbsunfähigkeit des Leistungsempfängers (sog Nahtlosigkeitsfall) umfasst nicht die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 6/13 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 50/14 B