Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die Sozialgerichte sind erstinstanzlich zuständig für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der aufsichtsbehördlichen Bestimmung einer Schiedsperson in Vertragsangelegenheiten der häuslichen Krankenpflege. 2. Der Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde über die Bestimmung einer Schiedsperson in Vertragsangelegenheiten der häuslichen Krankenpflege erledigt sich mit der Bekanntgabe des von der Schiedsperson erlassenen Schiedsspruchs. Für den Übergang von der Anfechtungsklage zur...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 6/13 R
Die Implantation von Kniegelenks-Totalendoprothesen bei Gonarthrose gehört zum Kernbereich der stationären Orthopädie und ist daher Plankrankenhäusern grundsätzlich untersagt, solange deren Versorgungsauftrag nach dem - versorgungs- und planungsrechtlich auszulegenden - Landeskrankenhausplan (hier: des Landes Brandenburg) nur die Chirurgie (einschließlich Unfallchirurgie), nicht aber die Orthopädie umfasst, obgleich der Eingriff berufsrechtlich auch von Unfallchirurgen ausgeführt werden darf.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 1/13 R
2014-11-27
BSG 3. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7060,93 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 3/13 R
1. Eine in den Räumen eines Krankenhauses durchgeführte ambulante Behandlung (hier: Chemotherapie) durch einen zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Krankenhausarzt wird nicht aufgrund einer wegen unvorhergesehener Komplikationen unmittelbar anschließenden stationären Behandlung im gleichen Haus zum Bestandteil einer einheitlichen vollstationären Krankenhausbehandlung. 2. Zur Frage der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 12/13 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 106 071,59 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 22/14 B
Ein Grundsicherungsträger kann im Rahmen seiner "Methodenfreiheit" ein Konzept zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung von Angebots- und Nachfrageseite wählen, wenn die für schlüssige Konzepte aufgestellten und entwicklungsoffenen Grundsätze eingehalten werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 9/14 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 20/13 R
Eine Leistung für Mietschulden ist nur in einem atypischen Fall - zB, wenn die Verwaltung durch ihr fehlerhaftes Verhalten wesentlich an der Entstehung der Mietschulden mitgewirkt hat - vom Grundsicherungsträger als Zuschuss zu übernehmen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 3/14 R
1. Erbringt ein Sozialhilfeträger einem Sozialhilfeempfänger Krankenbehandlung mittels Beauftragung einer Krankenkasse in Unkenntnis einer bestehenden Familienversicherung, hat er als nachrangig verpflichteter Leistungsträger Anspruch auf Erstattung hierfür aufgewendeter Kosten gegen die Krankenkasse, bei der die Versicherung besteht. 2. Ist ein Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers gegen einen anderen wegen Ablaufs der Ausschlussfrist von einem Jahr ausgeschlossen, greift dagegen der...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 12/14 R
Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach dem BGB gilt bei der Erstattung von SGB 2-Leistungen auch für einen nach Eintritt der Volljährigkeit des Leistungsempfängers erlassenen Bescheid, wenn die für die Verbindlichkeit kausale Handlung des gesetzlichen Vertreters sowie der SGB 2-Leistungsbezug in die Phase der Minderjährigkeit fallen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/14 R
1. Hat die Krankenkasse Fahrkosten zu übernehmen, fällt die Zuzahlung Versicherter grundsätzlich bei jeder Fahrt zu ambulanter, nicht stationsersetzender Behandlung an. 2. Bei stationsersetzender ambulanter Behandlung müssen sich die Versicherten nur bei der ersten und letzten Fahrt an den von der Krankenkasse zu tragenden Fahrkosten beteiligen. 3. Ambulante Behandlung ist stationsersetzend, wenn Versicherte aus medizinischen Gründen an sich erforderliche Krankenhausbehandlung nicht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 8/13 R
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4474,12 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 13/13 R
Die grundsicherungsrechtlich angemessene Höhe einer Mehrbedarfshärteleistung für die Aufwendungen durch die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts bestimmt sich nach der kostengünstigsten und gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts verhältnismäßigen sowie zumutbaren Art der Bedarfsdeckung im Einzelfall.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 4/14 R
1. Krankenkassen sind nicht ermächtigt, eine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei versicherten Paaren in auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft kraft Satzung zu regeln. 2. Der Gesetzgeber darf bei Regelung der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung davon ausgehen, dass die Ehe die Grundlage für eine erhöhte Belastbarkeit der Partnerschaft und eine Lebensbasis für ein Kind darstellt, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 1/14 R
Die gesetzlichen Regelungen der Ausgestaltung und Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte verletzen nicht das Grundrecht Versicherter auf informationelle Selbstbestimmung.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 35/13 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. April 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 180/14 B
Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22. November 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 5/14 R