Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. September 2016 werden als unzulässig verworfen. Die Anträge der Kläger, ihnen für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts S. H. zu bewilligen, werden abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 355/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 267/16 B
Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2015 (L 2 SF 3843/14 EK) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18. Februar 2015 (L 2 SF 3843/14 EK) wird als unzulässig verworfen. Die Beiordnung der Rechtsanwältin M. wird aufgehoben. Der Antrag...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 25/16 B
Ein Beschäftigter, der sich aus unbekannten Gründen nicht auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte befindet, steht auch dann nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er diesen Weg mit der Intention zurücklegt, die Arbeitsstätte zu erreichen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 16/15 R
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M. M. aus L. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 242/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. April 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 42/16 B
Das Revisionsgericht ist an den vom Tatsachengericht zu Grunde gelegten MdE-Tabellenwert gebunden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass dieser Tabellenwert offensichtlich falsch ist bzw offenkundig dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens oder des Erfahrungswissens anderer einschlägiger Wissenschaftsgebiete widerspricht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 11/15 R
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen vom 21. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 73/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. September 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 15/16 B
2016-12-15
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. November 2015 und des Sozialgerichts Dresden vom 12. Februar 2015 abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 2/16 R
Ist die Zahlung von Arbeitsentgelt iS des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes nur glaubhaft gemacht, kommt eine Schätzung der Höhe nicht in Betracht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 4/16 R
2016-12-15
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2015 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 19. Dezember 2014 in vollem Umfang zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 8/16 R
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin E., M., beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 48/16 B
2016-12-15
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2015 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 4. Februar 2015 in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 3/16 R
Strafgefangene, die bei der Ausübung von Pflichtarbeit in der Justizvollzugsanstalt einen Arbeitsunfall erleiden und infolgedessen Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, unterliegen während der Zeit des Verletztengeldbezugs nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 2/16 R
2016-12-15
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Januar 2016 abgeändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 2. Februar 2015 in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 5/16 R
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 1. September 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt V. aus E. beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 28/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 64/16 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 238/16 B
2016-12-15
BSG 5. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 aufgehoben, soweit dieses die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt von Jahresentgeldprämien für die Jahre 1970 bis 1979 betrifft. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 3. Juli 2012 wird insoweit zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger ein Drittel seiner außergerichtlichen Kosten im Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten. Im...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 9/16 R