Das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2015 wird wie folgt berichtigt: In Ziffer I Satz 1 wird das Datum "4. August 2014" durch das Datum "2. Juni 2014" ersetzt. Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2015 und des Sozialgerichts Dresden vom 2. Juni 2014 abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.