Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Die BA war bei bis zum 31.12.2005 begonnenen Weiterbildungsmaßnahmen berechtigt, den Träger und die Maßnahme entweder allgemein oder inzident im Rahmen der Prüfung der individuellen Förderungsvoraussetzungen allein für diese Weiterbildung zuzulassen; eine solche Zulassung war auch nach Beginn der Maßnahme möglich.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 22/09 R
1. Eine Arbeitslosmeldung, die früher als drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zeitnah erfolgt, ist jedenfalls wirksam, wenn sie von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert wird. 2. Die im Rahmen einer außerbetrieblichen versicherungspflichtigen Ausbildung gezahlte Vergütung ist kein Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Sinn des Bemessungsrechts für das Arbeitslosengeld. 3. Bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengelds aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 49/08 R
Auf das Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen, der bei keinem Elternteil lebt, ist das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 36/08 R
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Klage gegen den Rentenbescheid der Beklagten vom 22. Juli 2005 in der Gestalt des Bescheids vom 21. Oktober 2005 und des Widerspruchsbescheids vom 26. April 2010 hinsichtlich der rentensteigernden Berücksichtigung von Zeiten der schulischen Ausbildung zwischen Juli 1979 und August 1990 - an dieses...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 118/08 R
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Abgrenzung zu BFH vom 14.10.2003 - IX R 68/98 = BFHE 203, 26).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 12/09 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 134/08 R
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. August 2003 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 18/09 R
Der Vertrauensschutz für Versicherte, die am 14.2.1996 aufgrund einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme beschäftigt waren (§ 237 Abs 4 S 2 SGB 6 - Fassung ab 1.1.2000), steht auch denjenigen zu, deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Maßnahme durch betriebsbedingte Kündigung endete.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 70/09 R
1. Eine vorherige Zusicherung der Umzugskosten ist nicht erforderlich, wenn die fristgerecht mögliche Entscheidung vom Verwaltungsträger treuwidrig verzögert worden ist. 2. Veranlasst der Träger den Umzug im Sinne des § 22 Abs 3 S 2 SGB 2, so hat er im Regelfall die angemessenen Kosten des Umzugs zu übernehmen. 3. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist grundsätzlich gehalten, die Kosten eines Umzugs im Wege der Selbsthilfe zu minimieren.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 7/09 R
Die unterlassene Beratung des Unfallversicherungsträgers über Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anlässlich einer Auskunft zu einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründet keinen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 44/09 R
1. Eine in Ausführung eines angenommenen Anerkenntnisses bewilligte Rente kann bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB 10 aufgehoben werden. 2. Ein Teilanerkenntnis ist gegeben, wenn eine Rechtsfolge ohne "Drehen und Wenden" zugegeben ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 16/09 R
Die Verwertung eines Pflichtteilsanspruchs, der aus einem Berliner Testament resultiert, bedeutet eine besondere Härte, wenn der Anspruch nur durch eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des begünstigten Elternteils zu realisieren ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 2/09 R