Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts T. wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. März 2010 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 45/10 B
Einem Erwerbsfähigen sind vor Eintritt seiner Hilfebedürftigkeit keine Leistungen der Schuldnerberatung nach dem SGB 2 zu erbringen. Eine vorbeugende Schuldnerberatung nach dem SGB 12 kann ihm nur im Zusammenhang mit Leistungen, die auch Erwerbsfähigen nach diesem Gesetz zustehen, erbracht werden; dies trifft für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 14/09 R
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2009 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als sie den Widerspruch gegen den Bescheid vom 23. April 2007 betrifft. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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  3. B 8 SO 11/09 R
Ambulante Pflegeleistungen unterfallen nicht dem Begriff der Leistungen für Einrichtungen im Sinne des § 19 Abs 6 SGB 12. Ein ambulanter Pflegedienst hat daher nach dem Tod des pflegebedürftigen Hilfeempfängers keinen eigenen Anspruch - als dessen Sonderrechtsnachfolger - auf Übernahme noch nicht bezahlter Pflegekosten gegen den Sozialhilfeträger.
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  3. B 8 SO 13/09 R
2010-07-13
BSG 8. Senat

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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 10/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. September 2009 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 475/09 B
Geht der Leistungsträger bei der Bewilligung eines Vorschusses vom Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach aus und stellt sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs heraus, so hat der Empfänger den Vorschuss nach § 42 SGB 1 zu erstatten; einer Aufhebung der Bewilligung nach § 45 SGB 10 bedarf es nicht (Anschluss an BSG vom 31.8.1983 - 2 RU 80/82 = BSGE 55, 287 = SozR 1200 § 42 Nr 2; BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 5/06 R = SozR 4-1200 § 42 Nr 1).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 19/09 R
Volljährigen Waisen steht für Zeiträume zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Waisenrente nur zu, wenn die Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate dauert (Rechtslage seit Inkrafttreten des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes - juris: RVNG - zum 1.8.2004).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 86/09 R
Die rückwirkende Aufhebung einer Rentenbewilligung zu Lasten eines gesetzwidrig Begünstigten ist auch nach Ablauf der Zehnjahresfrist trotz Nichtzahlung zu Beginn des Verwaltungsverfahrens nicht ausgeschlossen, solange der das Ende der Rentenzahlung verfügende Verwaltungsakt noch nicht bindend ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 77/09 R
1. Die Sofortprogramm-Richtlinien (juris: SPR 1999) haben als Bestandteil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der BA (juris: VVBA-SPR) normativen Charakter im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zugunsten Dritter (Anschluss an BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 62/05 R = SozR 4-4300 § 22 Nr 1). 2. Bei einer Verlängerung befristeter Arbeitsmarktprogramme ist der Rechtsnormcharakter der Programmrichtlinien nicht davon abhängig, dass eine erneute Verwaltungsvereinbarung...
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  3. B 11 AL 1/09 R
Für die Anrechnungsfreiheit von Nebeneinkommen ist die nahtlose Fortführung einer vor Entstehung des Alg-Anspruchs ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht erforderlich.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 31/09 R
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen. Der Streitwert wird für alle Rechtszüge auf 69 320,24 Euro festgesetzt.
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  3. B 11 AL 6/09 R
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2009 wird das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  3. B 13 R 561/09 B
1. Unverschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht der Nachversicherungsbeiträge ist nicht glaubhaft gemacht, wenn sich der Nachversicherungsschuldner durch einfache organisatorische Maßnahmen die notwendige Kenntnis über das Fehlen von Aufschubtatbeständen verschaffen kann (sog Organisationsverschulden). 2. Der rückwirkenden Erhebung von Säumniszuschlägen steht weder der Grundsatz von Treu und Glauben noch das Rechtsinstitut der Verwirkung entgegen, wenn ein Vertrauen auf die Beibehaltung...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 67/09 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 58/09 R
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2010 wird das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  3. B 13 R 115/10 B
2010-07-01
BSG 13. Senat
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. September 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 74/09 R
1. § 27 Abs 2 S 2 SGB 4, wonach im Falle einer Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung beginnt, ist auch in der Alterssicherung der Landwirte anzuwenden. 2. Eine Beanstandung kommt regelmäßig auch in einem Bescheid zum Ausdruck, der einen die Versicherungs- oder Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt und über die Erstattung der danach...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 4/09 R