1. Ein Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Träger der Rentenversicherung wegen Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung (§ 125 Abs 3 S 1 SGB 3 in der ab 1.1.2001 geltenden Fassung) besteht auch dann, wenn der Rentenversicherungsträger einem Arbeitslosen nach dem 31.12.2000 mit Wirkung ab einem Zeitpunkt vor diesem Tag Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt hat. 2. Bezieht ein Arbeitsloser neben Arbeitslosengeld Rente für Bergleute und wird ihm rückwirkend höhere...