Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Ein Erziehender, der sich im Ausland aufhält, hat auch bei Vorliegen eines im Inland bestehend gebliebenen "Rumpfarbeitsverhältnisses" des Ehegatten ab 1.1.2001 keinen Anspruch auf Bundeserziehungsgeld (Abgrenzung von BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr 6; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 = BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr 4; BSG vom 30.5.1996 - 10 RKg 20/94 = SozR 3-5870 § 1 Nr 9).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 12/09 R
Die auf der Grundlage der EGV 1782/2003 geleistete Betriebsprämie (sog GAP-Prämie) für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen ist eine der Produktionsaufgaberente nach dem FELEG inhaltlich kongruente Leistung und daher nach Maßgabe des § 8 Abs 8 FELEG auf die Rente anzurechnen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 5/09 R
2010-06-24
BSG 10. Senat

  1. Urteile
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  3. B 10 LW 6/09 R
Vom Belegarzt gegenüber Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals erbrachte stationäre Leistungen sind auch dann nicht als belegärztliche Leistungen vergütungsfähig, wenn das (Beleg-)Krankenhaus über keine kinderärztliche Station verfügt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 8/09 R
Die Kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, die Vergütung für eine Substitutionsbehandlung zu versagen, die ein Vertragsarzt im Widerspruch zu den Vorgaben der Substitutions-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses weiterführt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/09 R
1. Ein Vertragsarzt übt seine Tätigkeit nicht in "freier Praxis" aus, wenn er weder das wirtschaftliche Risiko der Praxis (mit)trägt noch am Wert der Praxis beteiligt ist. 2. Weder der Status als Vertragsarzt noch die statusbegründende Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis stehen Richtigstellungen aufgrund einer gesetzwidrigen Gestaltung der beruflichen Kooperation entgegen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 7/09 R
1. Wird die Gesamtvergütung (evtl nur teilweise) auf der Grundlage von Einzelleistungen festgelegt, so ist das daraus entstehende (Gesamt-)Ausgabenvolumen zu bestimmen und eine Regelung zur Vermeidung von dessen Überschreitung zu treffen. 2. Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz ergeben. Allgemeine Erwägungen wie die Notwendigkeit der Gewährleistung der medizinischen Versorgung können eine Ausnahme nicht begründen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 4/09 R
1. Die Zulassungsgremien verfügen bei Entscheidungen über Sonderbedarfszulassungen über einen weiten Beurteilungsspielraum. 2. Eine Sonderbedarfszulassung zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten in Teilen eines "großräumigen Landkreises" im Sinne des § 24 Buchst a ÄBedarfsplRL ist im Regelfall zu erteilen, wenn die Versicherten andernfalls auf Versorgungsangebote in einer Entfernung von mehr als 25 km angewiesen sind. 3. Bei der Bedarfsprüfung ist auf den konkreten Versorgungsbereich...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/09 R
Die Regelung über die Pflicht der Krankenkassen, Aufwandspauschalen an Krankenhäuser für erfolglose Prüfungen von Krankenhausbehandlung zu zahlen, gilt nur für Behandlungen, die nach dem 31.3.2007 begonnen haben.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 29/09 R
1. Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern setzen voraus, dass ein Leistungsträger anstelle eines anderen leistungspflichtigen Leistungsträgers Sozialleistungen erbracht hat; daran fehlt es, wenn zwei Leistungsträger nebeneinander verpflichtet sind, ihre Sozialleistungen dem Berechtigten zeitgleich im erfolgten Umfang zu erbringen. 2. Der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger kann gegenüber dem Erstattung begehrenden Träger einwenden, er habe bereits selbst geleistet,...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/09 R
1. Krankenkassen dürfen keinen Wahltarif einführen, der eine vom Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen abhängige Staffelung der Prämien für ihre Mitglieder vorsieht. 2. Krankenkassen sind auch unter der 2010 geltenden Rechtslage keine Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts, sondern erfüllen Aufgaben mit ausschließlich sozialem Charakter.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 1/09 R
1. Ein Krankenhaus kann von einer Krankenkasse die Aufwandspauschale für die Überprüfung seiner Abrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nur verlangen, wenn die Prüfung zur Verminderung des Rechnungsbetrags durchgeführt wurde und ihm ein Aufwand infolge erneuter Befassung mit dem Behandlungs- und Abrechnungsfall entstanden ist. 2. Ein Krankenhaus kann die Aufwandspauschale - auch dann, wenn keine Verminderung des Abrechnungsbetrags eintritt - nicht beanspruchen, wenn...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 1/10 R
Schulden gegenüber einem Dritten, die der Hilfebedürftige eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit durch Zahlung rückständiger Miete abzuwenden, können vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen sein, wenn die Übernahme der Mietschulden zuvor beantragt worden war.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 58/09 R
Zur Kostenverteilung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse bei einer rund um die Uhr erforderlichen häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs 2 SGB 5, wenn die Pflegekraft zugleich die Grundpflege (§ 36 SGB 11) durchführt und sämtliche Leistungen nach einem einheitlichen Stundensatz abgerechnet werden (Aufgabe von BSG vom 28.1.1999 - B 3 KR 4/98 R = BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr 1 für die Zeit ab 1.1.2004).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 7/09 R
1. Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sind bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2. An den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrags unter Verwandten sind strenge Anforderungen zu stellen, um eine Darlehensgewährung eindeutig von einer Schenkung oder einer Unterhaltsleistung abgrenzen zu können.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 46/09 R