Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2010 (L 3 U 153/09) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 221/10 B
Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung einräumt und danach zu erkennen gibt, ob sie nach Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (Bestätigung von BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr 22; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 37/09 R
Bei der Ermessensausübung über die Bewilligung eines Abfindungsanspruchs sind neben den Interessen der Allgemeinheit die des Versicherten auf Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und die der Verwaltung auf Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie Bemessung der Höhe des Kapitalbetrags nach der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Versicherten abzuwägen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 10/10 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entschei- dung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 168/10 B
Ein Versicherter verrichtet nach den objektiven Umständen nicht die versicherte Tätigkeit in der Verkehrsüberwachung, wenn er mit einem Motorrad von einer Werkstatt zu seiner Wohnung fährt, auch wenn er damit zugleich das Ziel verbindet, zum nächsten beruflichen Einsatzgebiet zu gelangen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 14/10 R
Die weitere Absenkung des Alg II um 10 vH der Regelleistung wegen eines wiederholten Meldeversäumnisses innerhalb eines bereits laufenden Sanktionszeitraums setzt voraus, dass die vorausgegangene Sanktion bereits durch Bescheid festgestellt worden ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 27/10 R
Vom Einkommen eines Hilfebedürftigen nach dem SGB 2 ist der in einer Jugendamtsurkunde titulierte Unterhaltsanspruch regelmäßig in der dort festgelegten Höhe unabhängig von seiner Pfändbarkeit abzusetzen, wenn mit ihm gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt werden.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 78/10 R
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 181 613,81 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 51/10 B
Nach § 2 Abs 1 Nr 17 SGB 7 sind Pflegetätigkeiten versichert, die einem Pflegebedürftigen wegen seines Hilfebedarfs bei einer gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtung erbracht werden, auch wenn der Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegestufe nicht berücksichtigt worden ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 6/10 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 282/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2010 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4347 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 35/10 B
Versicherte sind nicht von Leistungen zur Teilhabe eines Rentenversicherungsträgers ausgeschlossen, wenn sie Arbeitslosengeld nach Vollendung des 58. Lebensjahrs unter erleichterten Voraussetzungen beziehen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 9/10 R
1. Krankenkassen behalten von Krankenhausrechnungen Mittel zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung ein, indem sie mit einem Gegenrecht aufrechnen, ohne damit einen Verwaltungsakt zu erlassen. 2. Bezahlt eine Krankenkasse vorbehaltlos eine Krankenhausrechnung trotz bestehenden Einbehaltungsrechts, erlischt es. 3. Nur geschlossene Verträge, die bei überschlägiger sozialgerichtlicher Prüfung die Grundvoraussetzungen eines Vertrags über integrierte Versorgung erfüllen, berechtigen...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 11/10 R
Ein behinderter Versicherter kann ärztlich verordneten medizinisch notwendigen Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung von seiner Krankenkasse auch dann längerfristig beanspruchen, wenn er bezogen auf diesen Sport über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 8/10 R
1. SGB 1, SGB 10 und SGB 5 regeln den Schutz von Sozialdaten gleichrangig vorbehaltlich ausdrücklich davon abweichender spezialgesetzlicher Kollisionsregeln. 2. Der Anspruch eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gegen eine Kassenärztliche Vereinigung auf Auskunftserteilung über die von dieser über ihn gespeicherten Sozialdaten wird durch andere Regelungen des Krankenversicherungsrechts, insbesondere das Recht auf Unterrichtung über die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 12/10 R
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 145/09 B - wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben für das Verfahren der Anhörungsrüge einander keine Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 3/10 C
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 229/10 B
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 3. November 2009 wird als unzulässig verworfen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 3. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 2/10 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 28. Oktober 2009 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 96/09 B
Macht eine öffentliche Stelle einen Erstattungsanspruch wegen aufgewandter öffentlicher Mittel gegen denjenigen geltend, der sich gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, so ist für die Klage hiergegen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 AY 1/09 R