Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. September 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 55/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 100/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und ihm Rechtsanwältin G beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 126/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 120/10 B
1. Die Krankenversicherungspflicht von Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben (sog Auffangpflichtversicherung) und "zuletzt" gesetzlich krankenversichert waren, besteht auch dann, wenn diese Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der (fraglichen) Auffangpflichtversicherung nicht unmittelbar voranging, sondern zwischenzeitlich eine anderweitige Absicherung gegen Krankheit außerhalb der privaten Krankenversicherung erfolgte. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 11/09 R
1. In Deutschland beschäftigte Mitglieder des Board of Directors einer US-Kapitalgesellschaft sind auch unter Berücksichtigung des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags nicht wie Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts von der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen. 2. Die niederlassungsrechtlichen Gewährleistungen des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags sind...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 17/09 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozial-gerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 50/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. April 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 195/10 B
Der Antrag der Klägerin, ihr für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2010 - L 9 AL 113/08 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S., M., beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 82/10 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. August 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 320/10 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 31. März 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1091,82 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 27/10 B
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge wird als unzulässig abgelehnt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 36/10 BH
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 27. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 100/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. August 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 278/10 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2010 - L 2 SO 5275/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/10 B
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Mehrbedarfsregelung des § 23 Abs 1 S 2 BSHG in das am 1.1.2005 in Kraft getretene SGB 12 nicht übernommen hat.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 9/09 R
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2010 - L 2 SO 5276/09 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 13/10 B
Sozialhilfeempfänger haben (seit 1.1.2004) keinen Anspruch auf Übernahme bzw Erstattung der von ihnen selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur individuellen Belastungsgrenze zu tragenden Praxisgebühren und Zuzahlungen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/09 R
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 92/09 R