Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Streikgeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und deshalb bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. 2. Das Anknüpfen der Berechnung des Elterngelds an das in dem maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes bezogene Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist verfassungsgemäß.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 17/09 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 21/09 R
1. Nach dem auch im Bereich des BKGG geltenden steuerlichen Zuflussprinzip ist eine für das Vorjahr bestimmte Stipendienzahlung grundsätzlich dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem sie tatsächlich an das sich in Berufsausbildung befindliche Kind gezahlt worden ist. 2. Eine wiederkehrende Einnahme ist auch im Kindergeldrecht kurze Zeit nach dem Ende des Kalenderjahrs zugeflossen, wenn der Zufluss höchstens 10 Tage nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist (Anschluss an die stRspr des BFH, vgl zB BFH vom...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 KG 5/09 R
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückver-wiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. November 2010 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 AL 156/10 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 53/10 B
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Oktober 2010 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L., , zu gewähren, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 21/10 BH
Wird der Zuschnitt der Arztgruppen in den Bedarfsplanungsrichtlinien geändert, gelten die für die Arztgruppen im bedarfsplanerischen Sinne angeordneten Zulassungsbeschränkungen ohne weiteren Umsetzungsakt auch für neu in die Arztgruppen einbezogene Untergruppen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 1/10 R
Macht ein (Zahn-)Arzt geltend, der Betrieb einer Zweigpraxis durch ihn würde die dortige Versorgung der Versicherten in qualitativer Hinsicht verbessern, weil er über eine besondere Fachkunde verfüge, kann die Genehmigungsbehörde förmliche Nachweise für das Vorliegen dieser Fachkunde verlangen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 49/09 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Juli 2010 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 8. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 44/10 B
Die Begrenzung auf höchstens zwei Zweigpraxen gilt nicht für Medizinische Versorgungszentren.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/10 R
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 9. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. August 2010 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 9. trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24 044 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 53/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 71/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3453 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 52/10 B
Auf die Beschwerden des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhand-lung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 82 746 Euro festgesetzt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/10 B
Die Genehmigung einer Zweigpraxis für einen in Einzelpraxis tätigen Vertragsarzt kann wegen Beeinträchtigung der Versorgung am Praxissitz beurteilungsfehlerfrei abgelehnt werden, wenn sie mehr als 125 km - bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde - entfernt ist und ihr Betrieb Zeiten umfassen würde, in denen am Ort des Praxissitzes üblicherweise praktiziert wird und kein organisierter Notfalldienst besteht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 7/10 R
Die Wiederzulassung eines Vertrags(zahn)arztes nach vorangegangener Zulassungsentziehung wegen Verletzung vertrags(zahn)ärztlicher Pflichten setzt voraus, dass dieser die erforderliche Eignung wieder erlangt hat. Ein bloßer Zeitablauf im Sinne einer "Bewährungszeit" genügt hierzu nicht.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 49/10 B
1. Die Zulassungsgremien verfügen bei der Entscheidung über eine Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis über einen weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum. 2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Zulassungsgremien bei einem Kieferorthopäden im Hinblick auf eine große Entfernung zwischen Vertragszahnarztsitz und Zweigpraxis sowie eine geringe Präsenz am Ort der Zweigpraxis in einem engen Zeitfenster eine Verbesserung der Versorgung verneinen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 3/10 R
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 5/10 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5669,63 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 381/10 B