Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 KG 1/09 R
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Februar 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 23/09 R
Die zeitliche Beschränkung einer Rücknahme rechtswidrig belastender Verwaltungsakte über SGB 2-Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit (in entsprechender Anwendung des § 330 SGB 3) setzt auch für die Leistungsbereiche der kommunalen Träger eine abweichende bundeseinheitliche Verwaltungspraxis voraus.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 61/09 R
Die Gesuche des Klägers, die Richter am BSG X und Y, die Richterin am BSG Z sowie die Richter des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, werden als unzulässig verworfen. Das Ersuchen des Klägers, das Verfahren der Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des SG Reutlingen vom 29. Oktober 2007 wieder aufzunehmen, wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Durchführung der Anhörungsrüge gegen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 97/10 B
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Trier vom 24. Juli 2007 und des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2009 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger lediglich weitere 185,60 Euro an Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten; die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger 3/5 der außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen zu...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 63/09 R
Ein Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs kann als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch dann in Betracht kommen, wenn auf den behinderten Versicherten ein solches Kraftfahrzeug bereits zugelassen ist, das aber vom Ehepartner tatsächlich genutzt wird.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 83/09 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 170/10 B
1. Ein privilegiertes (rentenunschädliches) Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen Erwerbsminderung kann bereits im ersten Monat des Zusammentreffens von Rente und Hinzuverdienst vorliegen. 2. Unter Anwendung des sog Vormonatsprinzips kommt ein privilegiertes Überschreiten auch dann in Betracht, wenn im vorangegangenen Kalendermonat kein Hinzuverdienst erzielt worden ist. 3. Die im Vormonat des ersten privilegierten Überschreitens eingehaltene Hinzuverdienstgrenze gilt...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 10/10 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 35/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Mai 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 9522 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 46/10 B
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/09 R
1. Ein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer Sonderbedarfszulassung besteht nicht, soweit eine Zweigpraxis, die genehmigt ist und tatsächlich betrieben wird, den Bedarf bereits deckt. 2. Bei der Bemessung des Versorgungsbedarfs ist der Bedarf für sog einpendelnde Patienten mit zu berücksichtigen. 3. Die Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung hat in erster Linie danach zu erfolgen, welcher Bewerber von seiner Qualifikation, seinem Leistungsspektrum und dem...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/09 R
Es ist nicht zu beanstanden, dass in den Quartalen I/2000 und II/2001 Laborpraxen einen 24%tigen Aufschlag erhielten, wenn sie im Quartal höchstens 450 000 Leistungen und nicht mehr als 6 200 000 DM nach dem vertraglichen Anhang zu Abschnitt O III EBM-Ä abrechneten, und gleichzeitig die Vergütung bei mehr als 450 000 abgerechneten Leistungen um 20 % vermindert wurde.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 33/09 R
Der Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen aller vertragsärztlich tätigen Ärzte. Bei der Beurteilung, ob die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen einer Arztgruppe unangemessen niedrig ist, sind auch die Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 42/09 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Februar 2010 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 74/10 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2009 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 11/10 B
Auch bei Versorgungsberechtigten, die das 55ste Lebensjahr vollendet haben und deren Grad der Schädigungsfolgen in den letzten zehn Jahren unverändert geblieben ist (§ 62 Abs 3 S 1 BVG), ist die Erhöhung der Grundrente wegen Vollendung des 65sten Lebensjahrs gemäß § 48 Abs 3 SGB 10 auszusparen, soweit eine rechtswidrige Anerkennung von Schädigungsfolgen nach § 45 SGB 10 nicht mehr zurückgenommen werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 1/10 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Schlussurteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 VH 2/10 B