In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent DE 195 43 311 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richter Dipl.-Ing. agr. Dr. Huber, Voit, Dipl.-Ing. Rippel und die Richterin Dipl.-Ing. Dr. Prasch für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 195 43 311 wird für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt...