In der Patentnichtigkeitssache betreffend das europäische Patent EP 1 308 628 (DE 602 00 206) hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. April 2010 durch die Vorsitzende Richterin Schuster sowie die Richter Gutermuth, Dipl.-Ing. Bülskämper, Dipl.-Ing. Reinhardt und Dipl.-Ing. Dr. Höchst für Recht erkannt: I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung...