In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 500 590 (DE 690 20 903) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2010 unter Mitwirkung des Richters Engels als Vorsitzenden, des Richters Dr. Egerer sowie der Richterinnen Prietzel-Funk, Dipl.-Chem. Zettler und Dipl.-Chem. Dr. Münzberg für Recht erkannt: 1. Das europäische Patent 0 500 590 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland...