...Beschreibungseignung im Hinblick auf die beanspruchten Waren prinzipiell nicht vor, weil es sich bei den angemeldeten Waren um (Teich-) Pflegeprodukte handele, die das ganze Jahr über verwendet werden könnten. 13 Außerdem bemängelt die Anmelderin, dass die von ihr im Anmeldeverfahren angeführten Voreintragungen „SAISONTICKET“, „SECOND SEASON“, „whiteseason“, „MINT SEASON“, „ChocoSeason“, „Saison Börse...