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Urteile für Bildmarke

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 7 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 4/11
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 8 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 46/11
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 7 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 211/10
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 6 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 212/10
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 7 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 29/11
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 7 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 5/11
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 8 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 215/10
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 7 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 20/11
2019-03-18
BPatG 26. Senat
...Januar 2008 veröffentlicht worden ist, hat die Beschwerdegegnerin Widerspruch erhoben aus ihrer Wort-/Bildmarke Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen 5 die am 5. April 2004 angemeldet und am 13. Mai 2004 unter der Nummer 304 19 376 für Waren der Klassen 17, 20, 22 und 24 eingetragen worden ist. 6 Nachdem die Inhaberin der angegriffenen Marke am 29....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 38/16
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 204/10
...Auch die Eintragung der entsprechenden Bildmarke 8 (306 73 949) führe entgegen der Auffassung der Anmelderin zu keiner anderen Beurteilung, da bei Würdigung des hier angemeldeten Gesamtzeichens diese grafische Gestaltung vollkommen in den Hintergrund trete, so dass sie nicht als Herkunftshinweis dienen könne....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 44/11
...Dabei handelt es sich nach ihrer Darstellung um mit den Klagemarken 1 und 2 übereinstimmende Wortmarken (Klagemarken 3 und 4) sowie um eine der Klagemarke 5 entsprechende Bildmarke "Goldbär" (Klagemarke 6). 3 Die Beklagten vertreiben Schokoladenprodukte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 105/14
...Bei der vom Anmelder zitierten eingetragenen Marke "NW" handelt es sich um eine Wort-Bildmarke, so dass neben der Graphik nicht die Abkürzung NW als solche als schutzfähig beurteilt wurde. Gleiches gilt für "NW" bei weiteren Eintragungen im Kontext mit "First skin" bzw. "StBV". 20 Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde sieht der Senat keine Veranlassung....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 524/13
...Juli 2010 die Anmeldung der für die Dienstleistungen der Klasse 39: "Dienstleistungen einer Spedition (Güterbeförderung), Lagerung von Waren, Logistikdienstleistungen auf dem Transportsektor" beanspruchten Wort-/Bildmarke 30 2009 065 988.5 2 wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 551/10
...Bei der vom Anmelder zitierten, eingetragenen Marke "NW" handelt es sich um eine Wort-Bildmarke, so dass neben der Graphik nicht die Abkürzung NW als solche als schutzfähig beurteilt wurde. Gleiches gilt für "NW" bei weiteren Eintragungen im Kontext mit "First skin" bzw. "StBV". 18 Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde sieht der Senat keine Veranlassung....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 525/13
...I 1 Die farbige (grau, gelb) Wort-/Bildmarke 2 ist am 29. Juli 2009 zur Eintragung in das Markenregister angemeldet worden....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 82/10
...Senat München 30 W (pat) 526/10 Markenbeschwerdeverfahren - "EASY LENS SYSTEM (Wort-Bildmarke)" - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 056 558.9 (hier: Rückzahlung der Beschwerdegebühr) hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 526/10
...Juli 2010 den Löschungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, der sich gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke 30 2009 043 782 2 richtet und auf §§ 50 Abs. 1 i. V. m. 8 MarkenG gestützt wird....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 114/10