1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 2. August 2017, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Strafausspruch, jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten; b) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit eine Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...