Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters des Oberlandesgerichts Bamberg - 5. Zivilsenat - vom 6. Dezember 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 1.497,60 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 260/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25. August 2017 in den Fällen II.B.1. und 2. der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 638/17
1. Die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23. Februar 2018 wird verworfen. 2. Der Verurteilte ist unverzüglich aus der Strafhaft zu entlassen. 3. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 3/18
Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 26. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 16. Juni 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Schuldners vom 25. März 2015 als unzulässig abgelehnt wird. Der Schuldner trägt die Kosten der Rechtsbeschwerde. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 27/17
1. Tritt ein Sicherungsnehmer eine zur Sicherung bestellte Grundschuld im Rahmen einer Umschuldung an einen neuen Sicherungsnehmer ab, kann der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers die Grundschuld auch dann nicht gegenüber dem neuen Sicherungsnehmer kondizieren, wenn der Schuldner sich mit der Abtretung einverstanden erklärt hat. 2a. Der Schuldner kann sich im Eröffnungsverfahren auch nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes im Wege eines Sicherungsvertrages...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 230/15
Der Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bemisst sich auf einen Bruchteil des Betrags, den der Kläger nach dem Inhalt der Auskunft zu erstreiten erhofft. Der Bruchteil ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 62/17
Namensangabe Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher im Sinne von § 312a Abs. 1 BGB muss nur die Identität des Unternehmers sowie der geschäftliche Zweck offengelegt werden, nicht aber die Identität eines für den Unternehmer anrufenden Mitarbeiters, der selbst nicht Unternehmer ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 244/16
1. Die Prozessparteien können eine in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarte Widerrufsfrist vor deren Ablauf ohne Mitwirkung des Gerichts verlängern. 2. Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wirksam vereinbart werden, wenn die für den Prozessvergleich geltenden Förmlichkeiten eingehalten werden und die prozessbeendende Wirkung des Vergleichs noch nicht eingetreten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 222/17
1. Die Überprüfung der Auslegung einer formularmäßig verwendeten Schiedsvereinbarung eines Sportverbands durch das Revisionsgericht ist nicht darauf beschränkt, ob das Oberlandesgericht gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat. 2. Unterwerfen sich die Parteien einer Schiedsvereinbarung der Verfahrensordnung eines Schiedsgerichts, so umfasst diese Unterwerfung regelmäßig keine späteren Änderungen der Verfahrensordnung, durch die der Kreis der zur Schiedsklage...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 52/17
1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2018 wird verworfen. 2. Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den vorbezeichneten Beschluss wird zurückgewiesen. 3. Von der Auferlegung von Gebühren und gerichtlichen Auslagen des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgesehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. September 2017 im Strafausspruch sowie hinsichtlich der Anordnung über den Vorwegvollzug aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 1/18
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2017 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 20/17
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 1. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 12/18
Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Wert: 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 530/16
Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts H. G. , , gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. September 2017 - 1 ARs 18/17 - wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 542/17
Die einen nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener Einlage einer Publikumsgesellschaft beigetretenen Altgesellschafter treffenden Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags gegenüber den nach ihm rein kapitalistisch als Anleger beitretenden Gesellschaftern sind unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage des Altgesellschafters und der Anzahl weiterer Gesellschafter.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 265/16
Der Darlehensnehmer, dem nach Widerruf seiner auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung als Rückgewährgläubiger die widerlegliche Vermutung zugutekommt, die Bank als Rückgewährschuldner habe aus Zins- und Tilgungsleistungen Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen, hat daneben aus § 242 BGB keinen Anspruch auf Auskunft über die von der Bank konkret gezogenen Nutzungen (Bestätigung von Senatsurteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 467/15, WM 2017, 906...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 446/16
Die psychische Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten, die infolge der unmittelbaren Beteiligung an einem durch einen Amoklauf ausgelösten Geschehen eingetreten ist, ist dem Amokläufer zuzurechnen. Der Zurechnung steht in einem solchen Fall nicht entgegen, dass sich in der Gesundheitsverletzung ein berufsspezifisches Risiko des Polizeibeamten verwirklicht hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 237/17
Zur unterlassenen Berücksichtigung von durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrag.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 140/17
1. Zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Herauszugeben ist nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Bei einem wirtschaftlich nutzbaren Gegenstand, der das Vermögen des Beschenkten auch mit der Möglichkeit bereichert, Nutzungen daraus zu ziehen, sind vielmehr auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben. 2. Hat der Schenker dem Beschenkten den Verzicht auf ein auf dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 65/17