1. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 13. März 2018 a) soweit es den Angeklagten betrifft, in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen B.II. und B.III. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe, b) soweit es den Mitangeklagten H. betrifft, in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen B.II. und B.III./I.5. der Urteilsgründe, über die Gesamtstrafe sowie über den Vorwegvollzug aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen...